Richtig versichert

Die Wohnbaugenossenschaft hat selbstverständlich für alle Häuser Versicherungen abgeschlossen; zum Beispiel sind Schäden an den Gebäuden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel dadurch abgedeckt. Die Versicherung umfasst allerdings nur die Gebäude selbst sowie alle fest damit verbundenen Teile, wie etwa Tapeten.

Werden aber bei einem Brand oder durch ein Leitungswasserschaden Möbel oder Hausrat der Mieter beschädigt, kommt diese Versicherung der Wohnbaugenossenschaft hierfür nicht auf. Solche Schäden können nur durch eine private Hausratversicherung gedeckt werden.

Zum Beispiel bei einem Rohrbruch: Die Schäden am Haus selbst sind durch die Versicherung der Wohnbaugenossenschaft abgedeckt – die Möbel, Teppiche und anderes Mietereigentum aber nicht. Hierfür kann nur die Hausratversicherung des Mieters eingesetzt werden.

Dieses gilt auch für Sachen in gemeinschaftlich genutzten Räumen, wie im Wasch- und Trockenraum oder der Tiefgarage. Dort unter anderem für abgestellte Fahrräder, wenn sie durch ein Diebstahl abhanden kommen.

Oder es entstehen Schäden, für die der Wohnungsmieter (Mieter) verantwortlich ist. Wenn zum Beispiel die Wasch- oder Spülmaschine ausläuft und das Schmutzwasser das Gebäude und darunter liegende(n) Wohnung(en) beschädigt. Für die Kosten zur Beseitigung dieser Schäden kommt in diesem Fall der Mieter auf: die Kosten können sehr schnell in die Zehntausende gehen. Hier bietet nur eine private Haftpflichtversicherung Schutz.

Wir haben leider immer wieder feststellen müssen, dass unsere Mieter hierüber nicht ausreichend informiert sind: Deshalb empfehlen wir Ihnen, eine ausreichende Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung abzuschließen.

Außerdem sichern Sie mit beiden Versicherungsarten Ihr persönliches Eigentum ab und schützen sich allgemein gegen Ansprüche Dritter nach von Ihnen verschuldeten Schäden, zu dessen Ersatz Sie gesetzlich verpflichtet sind.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, sprechen Sie doch bitte mit uns oder Ihrer Versicherung.

 

 

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