Wohngeld 

Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Erfüllt er die rechtlichen Voraussetzungen, dann muss ihm Wohngeld gewährt werden. Aus diesem Grund gibt es Wohngeld für Mieter und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, wenn sie über ein zu geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss. Wer Wohngeld beziehen will, muss einen Antrag hierfür stellen. Diesen erhalten Sie beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt. Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind folgende Nachweise beim Amt für Wohnungswesen miteinzureichen:

  • Einkommensnachweis – beispielsweise eine Lohnabrechnung, der Rentenbescheid, bei Selbstständigen der letzte Einkommenssteuerbescheid oder der letzte Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur über Arbeitslosengeld I.
  • Mietvertrag oder Mietquittung als Nachweis über die monatlich zu zahlender Miethöhe.

Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, erfahren Sie über den folgenden Link zum Wohngeldrechner
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter folgendem Link: Wohngeldantrag

 

 

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