Wohnberechtigungsschein
Beim Bau von öffentlich geförderten Wohnungen erhält die Wohnbaugenossenschaft öffentliche Mittel. Als Gegenleistung verpflichten wir uns, diese Wohnungen Mietern zu überlassen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Unsere Liegenschaften Pfaffenwiese 135, Pferdskopfweg 10, Alt-Zeilsheim 72 und Bechtenwaldstraße 6 sind öffentlich gefördert.
Diese Wohnungen können nur von Personen angemietet werden, die über einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen. Die Zuteilung eines WBS wird einkommensschwachen Haushalten zuteil, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. Grundsätzlich können sowohl Alleinstehende als auch Familien einen Wohnberechtigungsschein bekommen. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt lebenden Personen.
Einen Antrag erhalten Sie beim Amt für Wohnungswesen, welches ebenfalls die Entscheidung trifft, ob man für den WBS berechtigt ist.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter folgendem Link: Wohnberechtigungsschein